
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht betrifft Rechtsfragen rund um die Immobilie. Bei dem
Erwerb, dem Umbau und der Nutzung von Immobilien sowie bei der Beteiligung
an Immobilienfonds treten häufig nachstehende Fragestellungen auf. Hierbei
ergeben sich oftmals Schnittstellen zum Bank- und Kapitalmarktrecht
insbesondere bei Finanzierung der Immobilie durch Kredit sowie bei der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen:
- Vertragsgestaltung von Grundstücksgeschäften
- Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer
- Schadensersatzansprüche gegen Verkäufer, Initiatoren, Berater und Vermittler
- Haftung des Notars
- Schrottimmobilien
- Besonderheiten bei der Beteiligung an Immobilienfonds (Prospekthaftung, Haftung von Banken sowie freien Anlageberatern und Anlagevermittlern, Rechtsformen von Immobilienfonds - BGB-Gesellschaft, Kommanditgesellschaft -, Rückforderung von Ausschüttungen, Nachschusspflichten)
- Einhaltung der gesetzlichen Regelungen beim Fernabsatz (z.B. Abschluss eines Kreditvertrags mittels Telefon, Internet, E-Mail)
- Vertragsgestaltung von Kreditverträgen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Rechte und Pflichten von Kreditnehmer und Kreditgeber
- Aufkauf von Kreditforderungen durch Investoren, Zugriff auf die Immobilie durch eine Bank oder einen Hedge-Fonds bzw. einen Investor
- Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauunternehmer (privates Baurecht), insbesondere Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen
- Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht): u.a. Gestaltung von Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander in Bezug auf Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte, Kosten- und Lastenverteilung zwischen den Wohnungseigentümern