Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht betrifft Rechtsfragen rund um den
Geldkreislauf und Vermögensanlagen. Hierzu gehören insbesondere
folgende Bereiche:
- Haftung von Banken und freien Anlageberatern und Anlagevermittlern bei dem Erwerb von Vermögensanlagen (offene Immobilienfonds, geschlossene Fonds, Aktien, Zertifikate etc.)
- Verjährungsprobleme bei Schadensersatzansprüchen wegen Prospekthaftung sowie schlechter Anlageberatung und Anlagevermittlung
- Haftung bei Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung, Abgrenzung zur Anlageberatung
- Prospekthaftung auf dem geregelten und ungeregelten Kapitalmarkt
- Schadensersatzansprüche und sonstige Rechtsfragen bei offenen Immobilienfonds
- Schadensersatzansprüche und sonstige Rechtsprobleme bei geschlossenen Fonds wie z.B. Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Solarfonds, Windenergiefonds, Lebensversicherungsfonds und dergleichen
- Schrottimmobilien
- Haustürgeschäfte
- Probleme mit SCHUFA-Einträgen
- Depotgeschäfte, Investmentgeschäfte
- Kreditgeschäfte mit Banken einschließlich der Stellung von Sicherheiten z.B. durch Bürgschaften, Grundschulden, Hypotheken
- Rechtsfragen zur Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde, z.B. zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zum Konto
- Rechtsfragen zum Zahlungsverkehr, z.B. Überweisungs- und Lastschriftverkehr, EC-Karte, Electronic-/Internet-Banking, Kreditkarte
- Kreditkarten- und EC-Kartenmissbrauch
- Factoring
- Leasing