Hauptarbeitsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht betrifft Rechtsfragen rund um den Geldkreislauf und Vermögensanlagen. Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche:- Vermittlung von Vermögensanlagen durch Banken oder sonstige Anlagevermittler (Anlagevermittlung)
- Beratung bei dem Erwerb von Kapitalanlagen durch Banken oder andere Anlageberatungsunternehmen (Anlageberatung)
- Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung durch Banken oder Vermögensberatungsunternehmen
- Prospekthaftung auf dem geregelten und ungeregelten Kapitalmarkt bei dem Erwerb von Aktien, Anteilen an Immobilien-, Medien-, Schiffs- Solar-, Windenergiefonds und dergleichen
- Depotgeschäfte, Investmentgeschäfte
- Kreditgeschäfte mit Banken einschließlich der Stellung von Sicherheiten z.B. durch Bürgschaften, Grundschulden, Hypotheken
- Rechtsfragen zur Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde, z.B. zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zum Konto
- Rechtsfragen zum Zahlungsverkehr, z.B. Überweisungs- und Lastschriftverkehr, EC-Karte, Electronic-/Internet-Banking, Kreditkarte
- Factoring
- Leasing
Wollen Sie daher beispielsweise einen Kreditvertrag prüfen lassen, sind Sie der Meinung, vor der Beteiligung an einem Medienfonds falsch beraten worden zu sein oder wollen Sie ungerechtfertigte Ansprüche von Kunden wegen einer durchgeführten Anlageberatung abwehren, wollen Sie einen Initiator wegen eines falschen Prospekts in Anspruch nehmen oder ein derartiges Ansinnen verhindern, vertritt die Kanzlei Ihre Interessen.