Hauptarbeitsgebiete
Privates Baurecht
Das private Baurecht erstreckt sich typischerweise von der Handwerkerleistung bis hin zur Planung und Errichtung eines Hauses. Bauherren, Handwerker und Bauunternehmer können hierbei mit komplexen Rechtsfragen und vielfältigen Problemen konfrontiert werden. Im Rahmen von Bauleistungen stellen sich unter anderem folgende Sachfragen:- Gestaltung von Bauverträgen
- BGB-Werkvertrag / Vereinbarung der VOB
- Gewährleistung eines möglichst reibungslosen Ablaufs während der Bauphase, ggfls. Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen während der Bauphase
- Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen nach Vollendung des Bauwerks, insbesondere Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen
- Beweissicherung
- Art und Umfang von Bürgschaften (z.B. Erfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Bürgschaft auf ersten Anfordern)
- Streitigkeiten zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer
- Auseinandersetzungen zwischen dem Generalunternehmer und seinen Subunternehmern
- Inanspruchnahme des richtigen Verantwortlichen bei unklarer Schadensursache
- Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafansprüchen
Die Kanzlei vertritt Bauherren, Bauunternehmen und Handwerker in allen Belangen rund ums Bauen. Möchten Sie daher beispielsweise einen Bauvertrag gestalten oder prüfen lassen, benötigen Sie Unterstützung während oder nach der Bauphase, wollen Sie Forderungen wegen Mängeln durchsetzen oder abwehren, berät die Kanzlei Sie und vertritt Ihre Interessen.