Hauptarbeitsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht begleitet einen jeden von uns tagtäglich: als Vermieter oder Mieter einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit, als Verkäufer oder Käufer einer Eigentumswohnung, als Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Verwalter einer solchen Gemeinschaft. Hierbei kann sich eine Vielzahl von Rechtsfragen stellen. Zu diesen gehören unter anderem folgende:- Gestaltung von Wohnraummietverträgen und Gewerberaummietverträgen
- Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln
- Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache
- Schadensersatzforderungen / Aufwendungsersatzansprüche von Mieter und Vermieter
- Beendigung, Kündigung des Mietvertrags
- Zurückforderung der Kaution oder Aufrechnung mit eigenen Forderungen
- Rechtzeitiges Einfordern von Ansprüchen wegen kurzer Verjährungsfristen
- Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungsverlangen
- Maklerrecht
- Gestaltung von Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander in Bezug auf Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte
- Kosten- und Lastenverteilung zwischen den Wohnungseigentümern
Die Kanzlei vertritt Vermieter, Mieter, Eigentümer, Hausverwalter sowie Kaufinteressenten in allen Belangen rund ums Mieten, Vermieten, Kaufen, Verkaufen von Eigentumswohnungen sowie Verwalten von Wohnungseigentümergemeinschaften. Möchten Sie daher beispielsweise Verträge gestalten oder einer Prüfung unterziehen, Ansprüche geltend machen oder abwehren, berät die Kanzlei Sie und vertritt Ihre Interessen.