Hauptarbeitsgebiete
Kaufrecht (einschließlich Immobilien)
Das Kaufrecht betrifft Rechtsfragen rund ums Kaufen und Verkaufen. Bei dem Erwerb von beweglichen Waren und Immobilien treten häufig nachstehende Fragestellungen auf. Hierbei ergeben sich Schnittstellen zum Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Finanzierung der Ware oder der Immobilie durch einen Kredit:- Geltung und Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Rücktritts-, Widerrufs- und Rückgaberechte von Verbrauchern
- Rechtliche Möglichkeiten beim Auftreten von Mängeln
- Einhaltung der gesetzlichen Regelungen beim Fernabsatz (z.B. bei Verträgen mittels Telefon oder Internet)
- Rückgängigmachung eines Darlehens bei Widerruf des Kaufvertrags
- Besonderheiten beim Immobilienkauf (Vertragsgestaltung von Grundstücksgeschäften, Gestaltung von Kreditverträgen, Aufkauf von Kreditforderungen durch Investoren, Zugriff auf die Immobilie durch eine Bank oder einen Hedge-Fonds bzw. einen Investor)
Die Kanzlei vertritt gleichermaßen Privatleute und Unternehmen bei der Durchsetzung von Forderungen oder der Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Kaufverträgen und hierzu aufgenommenen Krediten. Wollen Sie sich daher beispielsweise vor einem Immobilienkauf zur Gestaltung des Grundstückskaufvertrags und/oder eines Kreditvertrags beraten lassen, wollen sie einen Kauf wegen Mängeln rückgängig machen oder angebliche Rechte des Käufers abwehren, berät die Kanzlei Sie und vertritt Ihre Interessen.